Barrierefreiheit – Die neue DIN 18040

Im Oktober 2010 erschien die neue DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude”. Sie ersetzt die bauaufsichtlich eingeführte Norm DIN 18024-2 vom November 1996. Teil 2 der DIN 18040 liefert Planungsgrundlagen für Wohnungen und soll im Frühjahr 2011 herausgegeben werden.

Einen umfassenden Überblick über die konkreten maßlichen Anforderungen der DIN 18040 erhalten Sie in der Ausgabe 4.2011 (Download PDF).

DIN 18040-1 – Was ist neu?

Anwendungsbereich

Im Vergleich zur DIN 18024-2 wurden aus dem Anwendungsbereich „öffentlich zugängliche Gebäude” zwei Bereiche herausgenommen.

  • Die spezifischen Anforderungen für Arbeitsstätten sind in der neuen DIN 18040-1 nicht enthalten; sie finden sich nun in den neuen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
  • Die DIN 18040-1 gilt nicht für Beherbergungsstätten.

Anders als die DIN 18024-2 gilt die neue Norm 18040-1 auch für Krankenhäuser. Die Norm gilt für Neubauten, sollte aber sinngemäß bei der Planung von Baumaßnahmen im Bestand angewendet werden.

Berücksichtigung sinnesbehinderter Nutzer

Beispiele für die Herstellung der Tastbarkeit mit dem langstock für Blinde bei AustattungsgegenständenDIN 18024 (wie auch DIN 18025) waren hauptsächlich auf Menschen mit Gehbehinderungen ausgerichtet. Die neue Norm erweitert das Anforderungsspektrum die Bedürfnisse seh- oder hörbehinderter Menschen und verfolgt dazu das sogenannte Zwei-Sinne-Prinzip. Hörbehinderung kann durch visuelle Wahrnehmung, Sehbehinderung durch Tasten oder Hören kompensiert werden. Wahrnehmbarkeit wird in diesem Sinne immer so verstanden, dass ein visuelles Signal grundsätzlich mit einem weiteren, nicht-visuellen Signal verbunden wird.

Qualität der Vorgaben

Eine wesentliche Neuerung ist die Berücksichtigung verschiedener Arten von Einschränkungen. Deshalb werden die Regelungen mit geometrischen Anforderungen um sensorischen Anforderungen ergänzt. Barrierefrei gestaltete Lebensräume sollen weitgehend allen Menschen die Nutzung ohne besondere Schwierigkeiten und grundsätzlich ohne fremde Hilfe ermöglichen.

Schutzziele

DIN 18040 verfolgt das sogenannte Performance-Konzept, das in der Normung große Bedeutung gewonnen hat. Der Normgeber beschränkt sich hierbei darauf, das verfolgte Ziel (im Fall dieser Norm: Schutzziel) zu beschreiben und überlässt es dem Anwender, wie und mit welchen Mitteln er dieses Ziel erfüllt. Damit werden größere Spielräume geschaffen und innovative Lösungen gefördert. Zur Präzisierung der Schutzziele werden Beispiellösungen angeführt, mit denen einerseits der Planer „auf der sicheren Seite” ist, andererseits einfach zu überprüfen ist, ob die Anforderung erfüllt ist. Die Anforderungen werden, wo aus Verständnisgründen nötig, den verschiedenen Arten der Behinderung (Geh-, Seh- oder Hörbehinderung) zugeordnet. Das soll die Entwicklung von auf die jeweilige Situation und Behinderungsart abgestimmten Lösungen erleichtern.

Die damit eingerichtete Flexibilität darf keine zu hohen Erwartungen hinsichtlich der Planungsspielräume wecken, vor allem dann nicht, wenn es um konkrete Maße geht. In der praktischen Planung sind geometrische Vorgaben kaum durch andere Lösungen zu ersetzen. Wenn 150 cm Mindestbreite gefordert sind, dann ist das als „harte” Anforderung zu verstehen, soweit man nicht davon ausgehen kann, dass eine geringere Breite organisatorisch oder durch neue Technik zu kompensieren ist. Insofern dürfte sich die Planungsarbeit mit der neuen Norm im Hinblick auf Flächen, Bewegungsräume, Abstände etc. kaum von der mit der alten Norm unterscheiden.

DIN 18024-2 oder DIN 18040-1 – welche Norm ist nun gültig?

Die Vorgängernorm DIN 18024-2 ist in allen Bundesländern außer Bayern und NRW über die Listen der Technischen Baubestimmungen (LTB) – ggf. mit Auflagen oder Erleichterungen – verbindlich eingeführt. Die Pflicht, diese Norm anzuwenden, besteht auch nach Erscheinen der neuen DIN 18040-1 zunächst weiter. Erst wenn die Bundesländer neue LTB erlassen, in denen die alte Norm durch die neue ersetzt ist, wird bauordnungsrechtlich die Anwendung der DIN 18040-1 verbindlich. Es ist nicht damit zu rechnen, dass dies vor Mitte 2011 geschieht. Auch ist davon auszugehen, dass die Länder die DIN 18040-1 gemeinsam mit der DIN 18040-2, die im Frühjahr 2011 erwartet wird, einführen werden.

Empfehlung für die Übergangszeit: Für die neue Norm ist anzunehmen, dass sie den Stand der Technik darstellt und in absehbarer Zeit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zuzurechnen ist. Diesen zu genügen ist eine Minimalforderung im Werkvertragsrecht. Anderenfalls liegt ein Mangel vor, soweit die Abweichung nicht mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbart ist. Zur Vermeidung von Streitigkeiten hinsichtlich der „Barrierefreiheit“ ist dringend anzuraten, schriftlich die der Planung zugrunde liegende Norm explizit zu benennen und über die Konsequenzen für den Planungsgegenstand aufzuklären.

Übersicht über den aktuellen Stand der Normung zur Barrierefreiheit

Einen umfassenden Überblick über die konkreten maßlichen Anforderungen der DIN 18040 erhalten Sie in der Ausgabe 4.2011 (Download PDF).

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